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Wie lange dauert die Probezeit einer Berufsausbildung?

1bis4 Monate laut § 20 Berufsbildungsgesetz

Unsere Antwort auf die Frage:

Die Probezeit einer Berufsausbildung ist gesetzlich geregelt und muss laut § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

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Die Mehrzahl der Betriebe entscheidet sich überwiegend für eine Dauer der Probezeit von vier Monaten um wirklich sicher zu gehen ob der Auszubildende auch wirklich für den Beruf bzw. den Betrieb geeignet ist.

Hatte der Auszubildende schon vor Beginn einer Berufsausbildung in demselben Betrieb eine Beschäftigung, ist eine Verkürzung der Probezeit möglich. Je nach Situation gelten hier unterschiedliche Regelungen und Vereinbarungen. Entstehende Fehlzeiten während der Probezeit (z.B. Ausfall durch Krankheit des Auszubildenden, etc.), die länger als ein Drittel der Probezeit andauern, können zu einer entsprechenden Verlängerung führen.

Eine Berufsausbildung beginnt grundsätzlich mit einer Probezeit, die sowohl dem Ausbilder als auch dem Auszubildenden dazu dienen soll, sich gegenseitig kennenzulernen. Der Ausbilder hat nun während dieser Phase die Möglichkeit, sich ein Bild über den Auszubildenden zu machen, ob dieser für den ausgewählten Beruf geeignet ist und sich in ein Team, einen Betrieb oder ein Arbeitsumfeld integrieren kann. Der Auszubildende hingegen kann die Entscheidung, ob die Wahl von Beruf und Betrieb richtig getroffen wurde, noch einmal für sich überprüfen. Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit problemlos von beiden, Ausbilder und Auszubildenden, fristlos und ohne Grund beendet werden. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. In der Regel gibt es auch keinen Kündigungsschutz während dieser Zeit.

Für Schwangere, Schwerbehinderte oder Mitglieder der Jugendvertretung gelten hier jedoch besondere Regelungen. Ist die Probezeit erst einmal erfolgreich beendet, sind andere Regelungen zur Kündigungsfrist und -schutz festgelegt. Ausbildungssysteme außerhalb Deutschlands sind, je nach Land, unterschiedlich geregelt. Hier gibt es bisher noch keine einheitlichen EU-Richtlinien.