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Wie lange dauert das Jurastudium?

4bis5 Jahre bis zum 1. Staatsexamen

Unsere Antwort auf die Frage:

Die Ausgestaltung des Jurastudiums obliegt den Bundesländern – und unterscheidet sich entsprechend. Als Regelstudienzeit bis zum 1. Staatsexamen sind viereinhalb bis fünf Jahre festgelegt.

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Nach dieser 1. Staatsprüfung erfolgt noch, ähnlich wie bei Lehrern, eine zweijährige Referendarszeit, die mit dem 2. Staatsexamen abschließt.

Das gesamte Jurastudium bereitet auf das 1. Staatsexamen vor. Die Examensnote ist von herausragender Bedeutung für die Berufsaussichten der angehenden Juristen. Deshalb lässt sich mancher Student lieber etwas mehr Zeit, um sich besser vorbereiten zu können. So liegt die tatsächliche durchschnittliche Dauer des Jurastudiums bis zum Absolvieren des 1. Staatsexamens je nach Bundesland bei über 10 Semestern. Am Ende des Studiums ist der Besuch eines kommerziellen oder universitären Repetitoriums üblich, in dem die Kandidaten meist mindestens ein Jahr lang auf die anspruchsvollen Prüfungen vorbereitet werden.

Wer aber besonders schnell studiert, hat einen entscheidenden Vorteil: den sogenannten Freischuss. Das Staatsexamen kann grundsätzlich nur einmal wiederholt werden, wenn der Kandidat die Prüfung nicht bestanden hat. Wer sich aber nach acht (bei Ausnahmen auch nach neun) Hochschulsemestern zur Examensprüfung anmeldet, erhält einen weiteren Versuch, sollte er nicht bestehen. Wenn im Freischuss-Versuch das Examen bestanden wird, kann in einem weiteren Versuch die Note verbessert werden.

Zum Studium gehört außerdem das Absolvieren des sogenannten Schwerpunktbereichs. In diesem erwerben die Studenten vertiefe Kenntnisse in einem selbst gewählten Rechtsbereich, etwa im internationalen, im Zivil- oder Strafrecht. Der Schwerpunktbereich läuft in der Regel über zwei Semester und die dort erzielten Prüfungsergebnisse gehen mit 30% in die Note des 1. Staatsexamens ein.

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