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Ausnahmen sind Mehrlings- oder Frühgeburten, hier beträgt die Schutzfrist nach der Entbindung 12 Wochen, also insgesamt 18 Wochen.
Während des Mutterschutzes hat jede Frau rechtlichen Anspruch auf das sogenannte Mutterschaftsgeld, welches bei der Krankenkasse beantragt werden muss. Zusätzlich hat sie Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers, falls vorhanden. Insgesamt kann man dann mit einer Gesamtsumme rechen, die ungefähr dem vorigen Nettogehalt entspricht.
Alles Gute zur Geburt wünscht Ihnen das wielange.net-Team.