Weitere Informationen zum Thema:
Unsere Empfehlung: nur 22,99 €
Überweist man innerhalb desselben Kreditinstituts wird die Buchung in der Regel noch am selben Tag erledigt. Ab und an kommt es aber leider vor, dass bei einer Überweisung zwischen verschiedenen Banken die Banklaufzeit länger dauert.
Gemäß §675s BGB muss der Betrag am nächsten Bankgeschäftstag überwiesen worden sein. In Ausnahmefällen können der Zahler und sein Dienstleister eine Frist von bis zu drei Geschäftstagen vereinbaren, diese Regelung gilt allerdings nur noch bis zum 1. Januar 2012. Es ist aber zu beachten, dass bei Beträgen, die nicht in Euro erfolgen, die Frist bis zu vier Tage betragen kann. Weiterhin gilt gem. §675s Abs. 1 S. 3 BGB, dass wenn der Auftrag in Papierform ausgelöst wird, sich die jeweilige Frist um einen Geschäftstag verlängert.
Gemäß §675t BGB ist das Kreditinstitut verpflichtet die Buchung des Geldbetrages unverzüglich nach Auftragseingang zu buchen und wertzustellen, d. h. für Überweisungen innerhalb desselben Kreditsinstituts, dass der Betrag noch am selben Tag auf dem entsprechenden Konto sein müsste.
Zur Fristberechnung lässt sich folgendes sagen:
Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag aufgegeben wird bzw. falls dieser kein Bankgeschäftstag ist, beginnt sie am nächstfolgenden Bankgeschäftstag. Sinngemäß endet die Frist somit am selben Tag, wenn es sich um das selbe Kreditinstitut handelt bzw. mit Ablauf des nächsten Bankgeschäftstages bei verschiedenen Kreditinstituten.
Abweichend von diesen Regelungen gibt es noch Sondervereinbarungen wie Terminüberweisungen oder Blitzüberweisungen. Dies sind aber spezielle Formen, die individuell vereinbart werden können.