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Wie lange dauert die Elternzeit?

14 Monate höchstens

Unsere Antwort auf die Frage:

Die konkrete Dauer der Elternzeit orientiert sich an der Bezugsdauer des Elterngeldes und liegt damit bei höchstens 14 Monaten.

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Die Elternzeit dauert maximal bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Beide Elternteile, berufstätige Mütter und Väter, können die Elternzeit in Anspruch nehmen.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit? Einen Anspruch auf Elternzeit haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer, auch wenn sie in Teilzeit arbeiten oder nur geringfügig beschäftigt sind. Entscheidend ist auch, dass Eltern und Kind(er)zusammen leben und die Eltern die Betreuungs- sowie Erziehungsarbeit selbst erbringen.

Wie funktioniert die Anmeldung der Elternzeit? Eltern informieren den Arbeitergeber schriftlich darüber, dass sie die Elternzeit beanspruchen. Dies muss sieben Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit erfolgen.

Können beide Eltern gemeinsam in Elternzeit gehen? Eltern haben grundsätzlich drei Möglichkeiten: Sie gehen gemeinsam in Elternzeit, sie wechseln sich ab oder nur ein Elternteil nimmt die Elternzeit in Anspruch. Darüber ist der Arbeitgeber im Rahmen der Anmeldung der Elternzeit zu informieren, wobei die Eltern sich in ihrer Entscheidung für zwei Jahre festlegen müssen.

Wie viele Wochenstunden dürfen Eltern arbeiten? Sie dürfen maximal 30 Wochenstunden pro Elternteil arbeiten. Gehen beide zusammen in Elternzeit, so dürfen beide jeweils 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, also insgesamt 60 Wochenstunden.

Kann der Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen? Während der Elternzeit ist eine reguläre Kündigung durch den Arbeitgeber nicht möglich. Haben Eltern nach der Elternzeit einen Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz? Nach Beendigung der Elternzeit haben Eltern einen Anspruch darauf, in ihrem Unternehmen auf ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren bzw. einen gleichwertigen zu erhalten.