Weitere Informationen zum Thema:
Unsere Empfehlung: Wenn Kinder fürs Pflegeheim zahlen - nur €
Einem volljährigen Kind muss weiter Unterhalt gezahlt werden bis die Erstausbildung beendet ist. Das kann ein Studium oder einen Ausbildung sein. Bei einer Krankheit oder einer Behinderung des Kindes muss weiter Unterhalt gezahlt werden, da das Kind sich nicht selbst unterhalten kann. Ob und wie lange Unterhalt gezahlt werden muss kommt immer auf den Einzelfall an.
Wenn ein Kind sich um keine Ausbildung kümmert, so kann die Pflicht entfallen, Unterhalt zahlen zu müssen. Hat es aber eine Ausbildung so muss der Unterhalt gezahlt werden bis das Kind diese erfolgreich beendet hat und ein eigenes Gehalt als Einkommen verzeichnen und sich davon selbst den Lebensunterhalt bezahlen kann.