Weitere Informationen zum Thema:
Unsere Empfehlung: nur --- €
In der Zeit zwischen dem 01. März und dem 30. September dürfen keine Bäume gefällt werden. Hier greift das Bundesnaturschutzgesetz, welches vor allem die Nistplätze der Vögel schützen soll.
Ausnahmen können allerdings erteilt werden bei:
- Fällungen zu Bauzwecken
- Behördlich angeordnete Maßnahmen
- Bruchgefahr des Baumes
Besonders zu beachten sind die sogenannten Baumfällsatzungen. Generell bedarf es zum Baumfällen fast immer einer speziellen Baumfällgenehmigung. Natürlich ist auch immer darauf zu achten, ob ein Naturschutzgebiet vorhanden ist. Hier gelten gesonderte Regelungen.