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Nach Auslauf der sechs oder zwölf Monate, in denen man Arbeitslosengeld bekommen hat, erhält man einen geringfügigen finanziellen Betrag, der das Arbeitslosengeld zwei darstellt und dessen Bezug nicht befristet ist.
Menschen die aufgrund des Verlustes ihres Arbeitsplatzes kein Einkommen mehr haben, erhalten Arbeitslosengeld. Man unterscheidet zwischen dem Arbeitslosengeld eins (ALG1) und zwei (ALG2). Abhängig davon, wie lang man ALG 1 bekommt, ist das Alter des Arbeitslosen und die Dauer der Versicherungspflicht. Ebenso ist die Voraussetzung, dass der ALG- Beziehende in den letzten drei Jahren mindestens „360 Tage“ beitragspflichtig war. Der obere Absatz, stellt den Normalfall dar. Sonderregelungen entstehen bei Menschen, die das „50. Lebensjahr“ überschritten haben und mehr als „30 Monate“ beitragspflichtig waren, diese erhalten für „15 Monate“ ALG 1. Bei einem „Alter von „55 und „36 Versicherungs-Pflichtmonaten“, erhält man „18 Monate“ ALG1. Betroffene die „58 Jahre“ alt sind und „48 Monate“ beitragspflichtig waren, bekommen „24 Monate“ ALG1.
Nach Auslauf der aufgezählten Fristen, erhält man ALG2. Dieser stellt einen geringfügigen Betrag dar, der dem Betroffenen unterstützen soll, Lebensunterhalt und sonstige Nebenkosten finanzieren zu können. Wie lange man ALG2 erhält, ist nicht mit einer Frist versehen.
In beiden Fällen, kann es unter bestimmten Umständen zu Sanktionen kommen. Dem Leistungsbeziehendem kann das Arbeitslosengeld gekürzt oder auch gestrichen werden. Eine Sanktion stellt hierbei beispielsweise die Ablehnung eines angebotenem Arbeitsplatzes vom Arbeitsamt oder Abbruch einer Bildungsmaßnahme dar.